Rechte psychisch Kranker

Zunächst sei einmal zu erwähnen, dass bei der Behandlung und Therapie psychisch Kranker ein Verwaltungsakt notwendig ist.
So ein Verwaltungsakt muss dem Grundgesetz entsprechen, d.h. studieren Sie das Grundrecht und schauen Sie nach, ob und welchen Paragraf
Sie finden, der nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Download Grundgesetz
Oft ist in der Psychiatrie oder in deren Wohngruppen Mobbing an der Tagesordnung. Fremdgefährdung oder Selbstgefährdung kann zur Einweisung in die Psychiatrie führen. Man sollte beachten, man sitzt mit den Leuten in einem Boot. Gelerntes Rollenverhalten muss bei einer Änderung zum Beispiel des Wohnsitzes geändert oder zum Teil auch ganz neu definiert werden. Hoch Studierte Leute z.B. mit Störung im Bewegungsapparat können in der Psychiatrie sich oft als der letzte Depp wieder finden. Neurotiker und Psychotiker gehen auf einander los. Ich habe selbst mehrere Selbstmordversuche vereiteln müssen und habe auch erlebt, dass Leute die "Tretmühle" irgendwann verlassen, nicht mehr können und sterben. Viele haben mit extremen Ängsten zu kämpfen. Wurden oft gesetzeswiedrig behandelt und keiner versteht das. Man muss nach dem ganzen Leid, was einem andere angetan haben, dann sich noch nachsagen lassen, man hätte sich das doch alles eingebildet. Andere, wie z.B. die Mobber, Schläger und Vergewaltiger stehen damit natürlich gut da. Wenn Sie Anwalt sind und sich da auskennen, wie man solchen geopferten Leuten helfen kann, melden sich bitte hier. Ich kann dann vielleicht Links zu Ihnen auf dieser Seite anbringen. Auch um kostenlose Tipps sind sicher einige dankbar.

Ein weiteres nützliches Gesetzbuch ist das SGB 9 das Bundesteilhabegesetz. Hier ist geregelt, dass Leute mit Behinderungen integriert werden sollen / können/ müssen. Download Bundesteilhabegesetz